AGB der Tauchschule AQUAplus-Wehr

Die Tauchschule AQUAplus bietet folgende Kurse / Weiterbildungen an:

  • Schwimmkurs
  • Schnuppertauchen
  • OWD – Open Water Diver
  • AOWD – Advanceo Open Water Diver
  • Rescue Diver
  • Master Scuba Diver
  • Nitrox Diver
  • Deep Diver
  • Night Diver
  • Dry Suit Diver
  • Underwater Navigation
  • Peak Performance Buoyancy
  • Digital Underwater Photographer
  • Self Reliant Diver
  • Altitude Diver
  • Emergency Oxygen Provider
  • Divemaster
  • Assistant Instrucor
  • Emergency First Response
  • IDC und MSD Trainer
  • Staff Instructor

  • Der Teilnehmer verpflichtet sich den Anweisungen der Tauchlehrer und Erfüllungsgehilfen im Rahmen meiner Tauchausbildung Folge zu leisten.

  • Der Teilnehmer oder die Erziehungsberechtigten haften persönlich für alle Schäden, die fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden.

  • Der Teilnehmer versichert, dass er nicht wissentlich an einer Krankheit leidet, die das Tauchen mit und ohne Tauchgerät ausschließt. Die Tauchschule AQUAplus-Wehr ist von jeder Haftung für etwaige Gesundheitsschäden freigestellt. Der Teilnehmer versichert ferner, dass er in der "Erklärung zum Gesundheitszustand" wahrheitsgemäße Angaben mache.

  • Die Teilnahme am Tauchkurs, Seminare und Schnuppertauchen geschieht auf eigene Gefahr und Risiko.

  • Es wird empfohlen vor Kursbeginn auf eigene Kosten eine tauchsportärztliche Untersuchung durchführen zu lassen. Diese darf bei Teilnahme an den Anfängerkursen nicht älter als 6 Monate sein, bei sonstigen Kursen nicht älter als 12 Monate.

  • Der Teilnehmer verpflichtet sich bei einer Änderung seines Gesundheitszustandes zwischen der tauchsportärztlichen Untersuchung und der Tauchkursteilnahme, dies unverzüglich dem Tauchlehrer bzw. der Tauchschule zu melden und im "medizinischen Selbstauskunftsbogen" zu vermerken.

  • Eine Stornierung des Kurses ist nur schriftlich per Einschreiben bis zu vier Wochen vor Kursbeginn möglich. Die Kosten für das ausgegebene Lehrmaterial werden von der zurückerstattenden Anmeldegebühr abgezogen. Bei späterer Stornierung entfällt der Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr, außerdem werden folgende Stornogebühren in Rechnung gestellt:


    30.-21. Tage vor Kursbeginn 30% des Kurspreises
    20.-14. Tage vor Kursbeginn 50% des Kurspreises
    13.-07. Tage vor Kursbeginn 70% des Kurspreises
    06.-01. Tage vor Kursbeginn 100% des Kurspreises

    Für Umbuchungen vor Kursbeginn auf einen späteren Termin werden € 50,-- Bearbeitungsgebühr (Umbuchungsgebühr) berechnet. Der neue Termin kann einmalig max. um 12 Wochen nach hinten geschoben werden.

  • Die Kursgebühr (abzüglich der Anmeldegebühr) ist in voller Höhe spätestens 10 Tage vor Kursantritt zu entrichten.

  • Bei Abbruch des Kurses verfällt die Kursgebühr. Bei Abbruch wegen Krankheit (Nachweis durch ärztliches Attest), besteht kein Anspruch auf Erstattung der anteiligen Kursgebühr. Der Teilnehmer kann binnen 360 Tagen die fehlenden Kursteile nachholen. Notwendige Wiederholungen werden gesondert wie Einzelunterricht in Rechnung gestellt.

  • Können die Leistungsanforderungen durch Fernbleiben des Teilnehmers von einzelnen oder allen Kursabschnitten nicht erreicht werden, besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung oder Kursabschluss. Falls es der Zeitplan und die Kurs-Standards zulassen, können die fehlenden Unterrichtsteile nachgeholt werden. Derzeit werden pro Unterrichtsteil € 40,-- berechnet und sind bei Beginn des nachzuholenden Kursabschnitts zu entrichten.

  • Bei Nichtbestehen des Kurses entsteht kein Rückerstattungsanspruch. Es besteht jedoch die Möglichkeit zur Wiederholung des Kurses, wobei die entrichtete Kursgebühr zu 20 % angerechnet wird. Die Tauchschule AQUAplus-Wehr behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund, die Kurs -, Seminar- und Schnuppertauchtermine zu verschieben. Leihausrüstung Die Leihausrüstung bleibt unser Eigentum und darf nur vom Kunden selbst verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlung kommt der Kunde für sämtliche Schäden an der Leihausrüstung und für alle durch die Leihausrüstung verursachten Schäden auf, ebenso sind wir berechtigt Schadenersatz zu verlangen. Der Kunde erkennt an, die gelieferte Leihausrüstung im guten und gebrauchsfähigen Zustand erhalten zu haben und verpflichtet sich, für ordnungsgemäße Handhabung, Reinigung sowie Rückgabe in funktionsgemäßem Zustand zu sorgen und die Kosten für von ihm verursachte Schäden zu tragen. Die Leihausrüstung wird in regelmäßigen Abständen untersucht und sorgfältig geprüft. Dieser Umstand entbindet den Kunden jedoch nicht von der Pflicht, sich vor der Nutzung von der Funktionstüchtigkeit zu überzeugen.

Tauchschule AQUAplus, Stand 2020